Von Jean Paul an Johann Siegfried Wilhelm Mayer. Bayreuth, 23. Februar 1805.
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Verehrtester Herr Vater! Ich schicke Ihnen hier die in den Brief
an Beyme eingeschlossene Bitte an den König, sammt der
ihm
beigelegten Kopie des Präbenden-Dekrets, nach dem Rathe des27,1
mecklenburgischen Prinzen Georg.
Ihnen send’ ich das Original
des Dekrets, von welchem aber schwerlich ein Gebrauch zu
machen
nöthig sein dürfte. Nicht Massow, sondern Alvensleben schickte mir
das Präbenden-Diplom. Meine Bitte wirke wie sie wolle; ich
bin27,5
doch unabhängig von ihrer Erfüllung und am Ende
ists auch keine
Unehre, von Kotzebue
und Lafontaine sich unterschieden zu wissen
durch — Neins.
Zitierhinweis
Von Jean Paul an Johann Siegfried Wilhelm Mayer. Bayreuth, 23. Februar 1805. In: Digitale Neuausgabe der Briefe von Jean Paul in der Fassung der von Eduard Berend herausgegebenen 3. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe (1952-1964), überarbeitet von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018). In: Jean Paul - Sämtliche Briefe digital. Herausgegeben im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften von Markus Bernauer, Norbert Miller und Frederike Neuber (2018–). URL: http://jeanpaul-edition.de/brief.html?num=V_71
Kommentar (der gedruckten Ausgabe) Siglen
H: Berlin JP. 2 S. 8°; am Schluß einige Zeilen von Karoline. *J: Wahrheit 7,21×. A: IV. Abt., V, Nr. 42. 26,34 sammt der ihm] aus u. die ihr
27, 4 Julius Eberh. Wilh. Ernst von Massow, preuß. Justizminister. 7 Kotzebue bezog vom russischen Kaiser eine Pension von 1200 Rubel; über Lafontaine vgl. Bd. III, Nr. 113, 76,33f. — Karoline gibt in einem Brief vom 5. April 1805 ihrem Vater beruhigende Versicherungen über Jean Pauls Einkommensverhältnisse.